Pflegeleistungen 2025: Alle Neuerungen auf einen Blick

Erhöhte Leistungsbeträge
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 %. Hier die neuen Werte im Überblick:
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)
Pflegegrad 2: 796 € (statt 761 €); Pflegegard 5: 2.299 € (statt 2.200 €).
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI)
Pflegegrad 2: 347 € (statt 332 €); Pflegegrad 5: 990 € (statt 947 €).
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI)
Pflegebedürftige können bis zu 1.685 € pro Jahr nutzen - ein Plus gegenüber 2024.
Entlastungsbeitrag (§ 45b SGB XI)
Der monatliche Betrag steigt auf 131 € für alle Pflegegrade.
Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser kann je nach Bedarf kombiniert werden:
- Maximalbetrag: Bis zu 3.539 € jährlich für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- Für junge Schwerstpflegebedürftige (unter 25 Jahren): Zusätzliche Erhöhungsmöglichkeiten um bis zu 1.854 €, sofern Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt wurden
- Ambulant betreute Wohngruppen: Pflegebedürftige erhalten weiterhin 224 € monatlich zur Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnformen.
- Digitale Pflegeanwendungen: Neu ist eine monatliche Unterstützung von bis zu 53 €, um technische Lösungen wie Apps oder digitale Hilfsmittel einzusetzen
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige können für Umbauten in ihrem Zuhause bis zu 4.180 € pro Maßnahme (vorher 4.000 €) beantragen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, erhöht sich der Gesamtbetrag auf maximal 16.720 €
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Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegehilfsmittel: Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steigt auf 42 €.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: Pflegepersonen profitieren von höheren Beiträgen, abhängig vom Pflegegrad.